AGB

Allgemeine Vertragsbedingungen SM Küchen Design AG, Giessereistrasse 3C, 8005 Zürich

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen fur den Kuchenbau (AVB) sind verbindlich, wenn SM Küchen Design AG
als Teilunternehmer betreffend den Bau oder Umbau einer Kuche einen Werkvertrag abschliesst und darin die AVB als
anwendbar erklart werden. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers haben nur Gultigkeit, soweit sie von SM
Küchen Design AG ausdrucklich und schriftlich angenommen worden sind.

1.2 Die AVB regeln erganzend jene Rechte, Plichten und Leistungen, welche im technischen Leistungs- und
Kuchenbeschrieb und in den Plänen nicht festgelegt sind und wo keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen
bestehen.

1.3 Die AVB behandeln das Vertragsverhaltnis nach Schweizerischem Recht, namentlich den Bestimmungen uber den
Werkvertrag (Erstellung von Kuchen; Montage); den Auftrag (Planung; Bauleitung); den Kaufvertrag
(Materiallieferungen ohne Bauleistung).

2. Angebot und Angebotsunterlagen

2.1 Planungsleistungen sind grundsätzlich honorarberechtigt. Einzelheiten werden im Planungsvertrag geregelt.
Angebote, Zeichnungen, Plane, Beschriebe und Muster sowie der Leistungs- und Kuchenbeschrieb SM Küchen Design
AG bleiben deren Eigentum. Der Auftraggeber ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten
Offert- und Vertragsunterlagen berechtigt. Wird der SM Kèchen Design AG der Auftrag nicht erteilt, sind alle
eingereichten Unterlagen der SM Küchen Design AG zuruckzugeben.

2.2 Angebote mit mehreren Kuchen gelten fur die offerierte Stuckzahl. Nachtragliche Abweichungen in der Stuckzahl
oder unvorhergesehene Aufteilung der Lieferung in Etappen können eine Veränderung des vereinbarten Preises zur
Folge haben.

2.3 Materialmuster sind Typen-Muster. Insbesondere bei Naturmaterial wie Holz oder Stein kann die Lieferung
innerhalb der naturlichen Variationsbreite vom Typenmuster sichtbar abweichen. Musterelemente, die uber
bestehende Handmuster hinausgehen, sind nach Aufwand zu verguten.

3. Leistungs- und Lieferumfang

3.1 Lieferungen und Leistungen der SM Küchen Design AG sind im Werkvertrag samt Leistungs- und Kuchenbeschrieb
inklusive Planen abschliessend aufgefuhrt.

3.2 Neben der Grundleistung fur das Liefern und Montieren der Kucheneinrichtungen können im Werkvertrag
namentlich folgende Leistungen vereinbart werden:

a) Bauleitung mit Gesamtverantwortung fur das Kuchenprojekt;
b) Koordination der mitbeteiligten Handwerker;
c) Schalldämmende Montage (siehe Artikel 8);
d) Demontage-Arbeiten, Abtransport und Entsorgung der alten Kuchen; Durchbruche und Aussparungen;
Schneeräumung und Bauschuttentfernung am Arbeitsplatz;
e) Maurer-, Spitz- und Zuputzarbeiten; Maler- und Gipserarbeiten; Platten und Bodenlegearbeiten;
f) Versetzen und Reinigen von Befestigungselementen am Bau; Schutzmassnahmen gegen eindringendes Wasser und
zur Vermeidung von Korrosionsschaden; Abdecken und Schutzen der umgebenden Bauteile sowie der fertigen
Kucheneinrichtungen;
g) Haustechnische Installation fur die Kuchengeräte und der Anschluss der Geräte an das Netz von Wasser/Abwasser,
Elektrizität und Gas oder Kommunikationsnetze (Telefon, Internet, TV, usw.);
h) Dauerelastische Anschlusse oder Dichtungsfugen im Bereich Kuche/Wand und Kuche/Boden, welche erst nach
Abschluss der Arbeit der ubrigen Handwerker ausgefuhrt werden können; Verstärkungen, Dämm- und
Dichtungsarbeiten zwischen dem Werk des Unternehmers und dem Baukörper;
i) Oberflächenschutz fertig behandelter Bauteile gegen Beschädigung und Verschmutzung am Bau sowie das
Entfernen der Schutzvorkehren; Endreinigung nach Abschluss sämtlicher Bauarbeiten (die Übergabe erfolgt
besenrein);
Die vorgenannten Leistungen mussen ausdrucklich vereinbart werden und sind in den Preisen nicht inbegriffen.

4. Preisbestimmung / Preisanpassungen i

4.2 Fur die Vergutung der Leistung gelten sodann, abweichende Vereinbarungen vorbehalten, folgende
Bestimmungen:

a) Materialpreise und Lohnkosten basieren auf den im Zeitpunkt der Offerte gultigen Ansätzen gemäss
gesamtschweizerischer Branchenkalkulation, Gesamtarbeitsverträge exkl. MWST.
b) Einheitspreise gelten ausschliesslich fur die im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Abmessungen, Stuckzahlen und
Ausfuhrungsarten. Bei veranderten Mengen oder Ausfuhrungen gilt Art. 86 f. SIA 118.
c) Es gelten folgende Toleranzen: Bei Fertigmassen +/- 5 mm (z.B. Sichtbeton, vorfabrizierte Betonelemente); bei
Rohbaumassen +/- 10 mm (z.B. zu verputzendes Mauerwerk). Mehrkosten infolge Nichteinhaltung dieser Toleranzen
werden dem Unternehmer vergutet.
d) Bei Änderungen der Bestellung gelten fur zusatzliche Arbeiten die branchenublichen Ansätze gemäss Regietarif.
e) In den Preisen inbegriffen sind bei Werkverträgen die Lieferung des Materials auf die Baustelle und dessen
Montage; bei Materiallieferungen die Lieferung franko Domizil/Baustelle.
f) In den Preisen nicht inbegriffen sind: Vom Besteller angeordnete Überzeit-, Nacht- und Sonntagsarbeit; zusätzliche
Aufwendungen zufolge erschwerender Umstande, die im Zeitpunkt der Offerte fur den Unternehmer nicht
voraussehbar waren oder vom Auftraggeber abzuklaren waren; Mehrkosten fur zusatzliche Reise- und Logiskosten
bei vom Auftraggeber angeordneten, nicht vorgesehenen Arbeitsunterbruchen; Anpassungsarbeiten infolge
mangelhafter, ungenauer Pläne oder nicht toleranzhaltigen, krummen Mauerwerken; Mehrwertsteuer.
g) Regiearbeiten und Spesen werden aufgrund von Tagesrapporten in Rechnung gestellt. Die Reisezeit wird als
normale Arbeitszeit ohne Uberzeitzuschlag verrechnet. Ohne anders lautende Festlegung der Vergutungsansätze
gelten die Regieansätze des Schweizerischen Schreinermeisterverbandes sowie die Kalkulationsunterlagen des den
Arbeiten entsprechenden Gesamtschweizerischen Branchenunternehmerverbandes (z.B. Schweiz.
Baumeisterverband).

5. Abwicklung des Projektes

5.1 Die Pflicht der SM Küchen Design AG zur Einhaltung der schriftlich vereinbarten Ausfuhrungstermine setzt den
rechtzeitigen Eingang der technischen Detailangaben bei der SM Küchen Design AG voraus. Ist der Auftraggeber
säumig, hat die

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SM Küchen Design AG Anspruch auf eine angemessene Erstreckung der Frist.

5.2 Der Auftraggeber meldet der SM Küchen Design AG unverzuglich, schriftlich Terminverschiebungen oder
Verzögerungen im Bauablauf. Die SM Küchen Design AG passt ihre Termin-Dispositionen an. Die Belastung von
Mehraufwand bleibt vorbehalten.

5.3 Erfordert eine Änderung der Bestellung die Anpassung einer vertraglichen Frist, hat die SM Küchen Design AG
Anspruch auf eine angemessene, neue Frist. Die Belastung von Mehrkostenaufwand bleibt vorbehalten.

5.4 Verzogert sich die Lieferung und Montage der Kuchen ohne Verschulden der SM Küchen Design AG, hat sie
Anspruch auf eine Terminanpassung. Kein Verschulden der SM Küchen Design AG liegt namentlich vor bei
Verzögerungen infolge höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen oder Umweltereignissen

(Unruhen, Sabotage, Streiks, ausserordentliche Witterungsverhältnisse etc.). Die SM Küchen Design AG ist verpflichtet,
solche Verzogerungen unverzuglich anzuzeigen.

6. Organisation auf der Baustelle

6.1 Fur den Ausbau von Gebauden mit mehr als vier Geschossen oder uber 12 m Hohe werden bauseits geeignete
vertikale Transportmoglichkeiten fur Leute und Material kostenlos zur Verfugung gestellt. Geschosse und Höhen
berechnen sich ab Bauzugang (Art.135 Abs. 4 SIA 118). Sinngemass gilt dies auch fur Terrassenhäuser.

6.2 Der SM Küchen Design AG werden die erforderlichen Aufzuge und Anschlusse fur Licht- und Kraftstrom kostenlos
zur Verfugung gestellt. Die Strom- und Wasserkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers; zweckmässige sanitäre
Einrichtungen sind durch den Auftraggeber gewährleistet.

6.3 Eine stets ungehinderte Zufahrt zum Gebäude und ebensolche zur Montage sind durch den Auftraggeber
gewährleistet. Bei erschwerter Zufahrt zur Baustelle und/oder aussergewöhnlich schwierigen
Baustellenverhältnissen kann die SM Küchen Design AG die Mehrkosten geltend machen.

7. Bauseitige Voraussetzungen für die Küchenmontage

7.1 Die SM Küchen Design AG liefert rechtzeitig die Angaben und Installationspläne, damit mit der Montage
termingerecht begonnen werden kann.

7.2 Damit die Montage termingerecht erfolgen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

a) Trockene Wände;
b) Fenster angeschlagen;
c) Unterlagsböden bzw. Steinplattenböden verlegt, begehbar und trocken;
d) Installationen fur elektrische Gerate, Gas und Wasser vorbereitet; Kabel eingezogen; Steckdosen fur Dampfabzug,
Kuhlschrank, Geschirrspuler und Licht montiert;
e) Mauerkasten fur Abluftrohr versetzt;
f) Baustelle ausserhalb der Arbeitszeit geschlossen;
g) Allfällige weitere Voraussetzungen gemäss Projektbeschrieb.
Mehrarbeiten, Wartefristen und zusätzliche Spesen als Folge von Abweichungen von den erwähnten Voraussetzungen
können dem Auftraggeber belastet werden.

8. Schalldämmende Montage

8.1 Die Schallschutzanforderungen und daraus abgeleitete Massnahmen bei der Kuchenmontage werden vom
Auftraggeber zusammen mit seinen Planungsfachleuten festgelegt.

8.2 Erhöhte Anforderung nach SIA Norm 181 «Schallschutz im Hochbau» bedeutet nicht zwingend eine
schalldammende Montage. Diese muss in jedem Fall ausdrucklich vereinbart
werden. Die Mehrkosten fur Schallschutz- Massnahmen werden im Angebot der SM Küchen Design AG definiert.

8.3 Die Ausfuhrung der schalldämmenden Montage erfolgt nach den Richtlinien des Branchenverbands küche schweiz
oder mit schallschutz-technisch mindestens gleichwertigen Lösungen.

8.4 Auf Verlangen der SM Küchen Design AG kann fur schalldammend montierte Kuchen eine Zwischenabnahme (mit
Protokoll) vorgenommen werden.

9. Übergang von Nutzen und Gefahr

9.1 Bei reiner Materiallieferung ohne Montage (Kaufvertrag) gehen Nutzen und Gefahr fur das Material nach dem
Abladen auf den Auftraggeber uber.

9.2 Bei werkvertraglichen Leistungen (mit Montage) gehen Nutzen und Gefahr nach der Abnahme auf den
Auftraggeber uber, in jedem Fall jedoch bei Inbetriebnahme der Kuche.

10. Abnahme des Werkes

10.1 Bei Bereitschaft zur Inbetriebnahme erfolgt die Abnahme der vertraglichen Leistung. Die Abnahme besteht in
einer gemeinsamen Prufung des Werkes durch den Bauherrn und die SM Küchen Design AG. Bei der Bauabnahme
pruft der Bauherr oder sein bevollmächtigter Vertreter die Arbeit auf Qualität und Vollständigkeit.

10.2 Den Abnahmetermin organisiert die SM Küchen Design AG im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. Kann die
Abnahme aus Grunden, die nicht von der SM Küchen Design AG zu verantworten sind, nicht unmittelbar nach
Abschluss der Hauptmontage stattfinden oder bleibt der Auftraggeber oder ein von ihm bevollmächtigter Vertreter
dem Termin fern, gilt das Werk auf den folgenden Werktag als abgenommen. Fur die Beschädigung des Werkes nach
Abschluss der Hauptmontage haftet die SM Küchen Design AG nicht.

10.3 Uber die Bauabnahme und den Zustand der Kuche wird ein schriftliches Bauabnahmeprotokoll mit der
Auflistung von allfälligen Mängeln und nötigen Nachbesserungsarbeiten erstellt und umgehend gegenseitig
unterzeichnet.

11. Zahlungsablauf

11.1 Die SM Küchen Design AG ist berechtigt, Akonto-Zahlungen gemäss Arbeitsfortschritt in Rechnung zu stellen.
Abweichende Vereinbarungen vorbehalten, werden die Leistungen der SM Küchen Design AG wie folgt abgerechnet:
50 % des Werkpreises bei Vertragsschluss; 40 % bei Lieferung resp. Lieferbereitschaft; 10 % bei Rechnungsstellung.
Die Zahlung wird innert 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

11.2 Die Berufung auf Mängel entbindet nicht von den Zahlungsverpflichtungen.

11.3 Mit dem Verfall eines Zahlungstermins kommt der Auftraggeber in Verzug. Er schuldet der SM Küchen Design AG
einen Verzugszins von 5 %.

12. Gewährleistung bei Mängeln / Haftung

12.1 Die SM Küchen Design AG haftet dem Auftraggeber fur die Erfullung des Vertrages, insbesondere fur die
Einhaltung der im Kuchenbeschrieb festgelegten Leistungswerte. Geringfugige Unvollkommenheiten gelten nicht als
Mangel, sofern sie den vertraglich vorgesehenen Gebrauch nicht wesentlich beeintrachtigen. Fur Apparate und
maschinelle Einrichtungen haftet die SM Küchen Design AG im Umfang der durch die Lieferanten gewährten Garantie.

12.2 Werden bei der Bauabnahme Mängel festgestellt, behebt die SM Küchen Design AG den mangelhaften Zustand
innert angemessener Frist.

12.3 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Auftraggeber, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend
alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und der SM Küchen Design AG Gelegenheit gibt, den
Mangel sofort zu beheben.

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12.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind u.a. Mangel, die infolge zu hoher Feuchtigkeit oder ubermässigen
Heizens im Bauwerk, unsachgemässer Behandlung der Möbel und Apparate entstanden sind oder solche Mängel, die
nach Eingriffen von Drittpersonen geltend gemacht werden.

12.5 Die Rugefrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Abnahme. Ohne Abnahme beginnt die Rugefrist mit
dem Datum der Schlussrechnung, in jedem Fall aber mit der Inbetriebnahme der Kuche. Wahrend der Rugefrist ist der
Auftraggeber berechtigt, Mangel jederzeit zu rugen.

Nach Ablauf der Rugefrist haftet die SM Küchen Design AG weiterhin fur verdeckte Mangel. Verdeckte Mangel mussen
sofort nach ihrer Entdeckung gerugt werden.

12.6 Die Haftung der Kuchenbauerin beschränkt sich auf die Nachbesserung, namentlich den Ersatz und den Einbau
der betroffenen Teile der Einbaukuche. Eine Haftung fur Nutzungsausfall, Produktionsstillstand, entgangenen

Gewinn, Vertragseinbussen oder jeden anderen Folgeschaden oder indirekten Schaden ist ausgeschlossen.

13. Allgemeine rechtliche Vereinbarungen

13.1 Der Werkvertrag wird schriftlich abgeschlossen. Anderungen und Erganzungen des Vertrages bedurfen der
schriftlichen Form.

13.2 Soweit nicht gesetzliche Bestimmungen Vorrang haben, gilt die folgende Rangfolge der vertraglichen Grundlagen:

a) Der individuelle Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und der SM Küchen Design AG mit Leistungs- und
Kuchenbeschrieb und Plänen. Bei Differenzen zwischen Text (Beschrieb) und Plänen (Zeichnung) gilt der Vorrang des
Textes;
b) Die vorliegenden AVB;
c) Die SIA Norm 118 Allgemeine Bedingungen fur Bauarbeiten;
d) Die SIA Norm 118/370 Haustechnik;
e) Die SIA-Honorarordnungen 108 und 102 (Leistungsbeschrieb / Plichtenheft fur Haustechnikplaner bzw.
Architekten, Bestimmungen zum Urheberrecht und uber die Honorarberechtigung);
f) Die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1 Die Parteien bemuhen sich, allfällige Streitigkeiten auf dem Verhandlungsweg zu erledigen.

14.2 Jede Partei ist berechtigt, die Schlichtungsstelle des Branchenverbands küche schweiz anzurufen. Abweichende
Vereinbarung vorbehalten, hat der Vertreter der Schlichtungsstelle lediglich beratende Funktion.

14.3 Kommt auf dem Verhandlungsweg keine Einigung zustande, wird der Streitfall auf dem ordentlichen Rechtsweg
entschieden. Gerichtsstand ist der Sitz der SM Küchen Design AG.

14.4 Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht.

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Vielen Dank und frohe Feiertage!

Liebe Kundinnen und Kunden, Liebe Partner,

herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und die grossartige Zusammenarbeit in diesem Jahr. Es war uns eine Freude, Ihre Küchenprojekte zu begleiten!

Öffnungszeiten während der Feiertage:

  • Zürich (Schiffbau): Geschlossen am 24.–27.12.2024 und 31.12.–02.01.2025.
  • Illnau: Geschlossen vom 23.12.2024 bis 05.01.2025.

Ab 06.01.2025 sind wir wieder für Sie da.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten, erholsame Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr. Wir freuen uns darauf, auch 2025 Ihre Küchenideen Wirklichkeit werden zu lassen!

Mit herzlichen Grüssen,
Ihr SM Küchen Design AG-Team